Kann ein Ausländer in Thailand ein Haus kaufen? Die Rechtslage einfach erklärt

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ThailandTreff🌴 Team
vor 17 Tagen

Die kurze Antwort: Land nein, Eigentumswohnung ja – und es gibt Wege dazwischen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber den Überblick, um die richtigen Fragen zu stellen.

Grundregel: Kein Land für Ausländer Ausländer dürfen in Thailand kein Grundstück auf ihren eigenen Namen besitzen. Daran scheitern viele Träume. Ein Haus steht meist auf einem Grundstück – und genau das ist das Problem, nicht das Gebäude.

Was geht: Eigentumswohnung (Condo) Ein Condominium darfst du als Ausländer auf deinen Namen besitzen. Voraussetzung: In dem Gebäude dürfen höchstens 49 % der Fläche in ausländischer Hand sein (die „Foreign Quota"). Vor dem Kauf fragen, ob diese Quote noch frei ist.

Die Grauzonen (mit Vorsicht) - Leasehold (Langzeitpacht): Pacht über lange Zeit (üblich sind 30 Jahre, oft mit Verlängerungsoption). Rechtlich schwächer als Eigentum – die Verlängerung ist nicht garantiert. - Firmenkonstruktion: Ein Haus über eine thailändische Firma zu halten ist verbreitet, aber heikel. Nur mit seriöser Beratung. - Kauf über den thailändischen Ehepartner: Das Land läuft auf dessen Namen – rechtlich gehört es damit ihm/ihr, nicht dir.

Bevor du kaufst - Eigene, unabhängige Anwältin/Anwalt – nicht die vom Verkäufer empfohlene. - Titelurkunde (Chanote) prüfen lassen: Ist der Verkäufer wirklich Eigentümer, gibt es Belastungen? - Niemals unter Zeitdruck oder „Sonderangebot nur heute" unterschreiben.

Merksatz Bei Immobilien in Thailand gilt: Erst der Anwalt, dann die Anzahlung.

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