Visumstypen, Verlängerungen, Ämter und Papierkram.
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Hallo zusammen, Ich werde für unsere nächste Reise nach Thailand zum ersten Mal ein Visum (Non-O Family) beantragen. Bisher bin ich immer mit Visa-Exemption eingereist, das wird aber in Zukunft nicht mehr genügen. In der Vergangenheit wollten wir nicht im Haus der Familie wohnen und waren immer im Hotel. Im Frühjahr diesen Jahres haben wir unser Haus fertig gestellt und werden dementsprechend im Eigentum wohnen. Meine Frau ist der Hausvorstand. Damit es in der Zukunft nicht zu Problemen mit der Immigration kommt, muss mich meine Frau also per TM30 anmelden. Das Tabien Baan liegt im Original bei der Familie in Thailand, von der Amphoe haben wir allerdings einen beglaubigten Auszug mit den relevanten Daten bei uns. Das Chanote ist im Original bei uns. Hat aus der Gruppe jemand Erfahrung mit der Registrierung für das TM30 Portal von Deutschland aus? Klar – die Meldung kann erst nach unserer Ankunft erfolgen, es geht mir hier um die Registrierung im Portal! Wird außer der ID Karte, dem Auszug aus dem Tabien Baan und evtl. dem Chanote noch mehr benötigt? Genügen die gescannten Dokumente, oder muss alles ausgedruckt, von meinem Herzblatt gegengezeichnet und erneut eingescannt werden? Danke für eure Tipps!
Hallo Leute , Ein Freund von mir wohnt in Hua Hin und er hätte gerne die Pinke ID Card . Nun sagt er mir es wäre super kompliziert diese in Hua Hin zu beantragen. Ich schreib hier mal rein was er geschrieben hat " Die Vorteile der ID Card kenne ich alle und möchte diese Card auf jeden Fall beantragen. Dies ist allerdings etwas komplizierter als im Artikel beschrieben. Ein Service hier in Hua Hin verlangt pro Card allerdings 5000 Baht und daher warten wir noch ein bisschen. So einfach ist es hier leider nicht. Für den Antrag brauchen wir eine sogenannte Überbeglaubigung unserer Dokumente. Dies Überbeglaubigung gibt es aber nur in der thailändischen Aussenhandelsbehörde in Bangkok. Und dafür muss man in dieser Behörde einen Stapel Dokumente vorlegen. Das ganze kostet dann nur 200 Baht aber der Verwaltungsaufwand ist ziemlich gross." Also ich kann nicht glauben das es in Hua Hin so kompliziert sein soll . Bei uns war es sehr einfach
60 Tage Aufenthalt ohne Visum auf 30 Tage gekürzt. Artikel 31.08.2026 in der Royale Gazette Dieses vierseitige Dokument ist eine offizielle Bekanntmachung des thailändischen Innenministeriums. Es regelt die Aktualisierung der Liste von Ländern und Gebieten, deren Staatsangehörige für touristische Aufenhalte von bis zu 30 Tagen von der Visumpflicht befreit sind. Hier ist die vollständige Übersetzung des gesamten Textes ins Deutsche:Seite 31Band 143, Sonderteil 207 Ngor | Königliche Gazette | 31. August 2026Bekanntmachung des InnenministeriumsBetrifft: Festlegung der Liste von Ländern und Gebieten, deren Reisepass- oder Passersatzinhaber bei einer vorübergehenden Einreise in das Königreich zu touristischen Zwecken von der Visumpflicht befreit sind und sich nicht länger als dreißig Tage im Königreich aufhalten dürfen.Da es für angemessen erachtet wird, die Liste der Länder und Gebiete zu aktualisieren, deren Reisepass- oder Passersatzinhaber bei einer vorübergehenden Einreise in das Königreich zu touristischen Zwecken von der Visumpflicht befreit sind und sich nicht länger als dreißig Tage im Königreich aufhalten dürfen, damit dies den aktuellen Gegebenheiten entspricht und angemessen ist, wobei die nationale Sicherheit, die Wirtschaft sowie die Förderung des Tourismus des Landes berücksichtigt werden;wird hiermit vom Premierminister und dem Innenminister mit Zustimmung des Kabinetts vom 14. Juli 2026 (B.E. 2569) kraft der Bestimmungen in Klausel 13 der Ministerialverordnung zur Festlegung von Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die Prüfung, Befreiung und Änderung von Visakategorien aus dem Jahr 2002 (B.E. 2545) folgende Bekanntmachung erlassen:Klausel 1: Aufzugeben sind:(1) Die Bekanntmachung des Innenministeriums über die Festlegung der Liste von Ländern, deren Reisepass- oder Passersatzinhaber bei einer vorübergehenden Einreise in das Königreich zu touristischen Zwecken von der Visumpflicht befreit sind und sich nicht länger als dreißig Tage im Königreich aufhalten dürfen, datiert vom 4. März 2019 (B.E. 2562).(2) Die Bekanntmachung des Innenministeriums über die Festlegung der Liste von Ländern, deren Reisepass- oder Passersatzinhaber bei einer vorübergehenden Einreise in das Königreich zu touristischen Zwecken von der Visumpflicht befreit sind und sich nicht länger als dreißig Tage im Königreich aufhalten dürfen (Ausgabe 2), datiert vom 21. Juni 2022 (B.E. 2565).Klausel 2: Es wird festgelegt, dass Inhaber von Reisepässen oder Passersatzdokumenten der folgenden Länder und Gebiete, die zu touristischen Zwecken vorübergehend in das Königreich einreisen, von der Visumpflicht befreit sind und sich für maximal dreißig Tage im Königreich aufhalten dürfen:(1) Australien (Commonwealth of Australia)(2) Republik Österreich(3) Königreich Bahrain(4) Königreich Belgien(5) Republik Bulgarien(6) Königreich BhutanSeite 32Band 143, Sonderteil 207 Ngor | Königliche Gazette | 31. August 2026(7) Brunei Darussalam(8) Kanada(9) Republik Kroatien(10) Republik Zypern(11) Tschechische Republik(12) Königreich Dänemark(13) Republik Estland(14) Republik Fidschi(15) Republik Finnland(16) Republik Frankreich(17) Georgien(18) Bundesrepublik Deutschland(19) Hellenische Republik (Griechenland)(20) Ungarn(21) Republik Island(22) Republik Indonesien(23) Republik Indien(24) Irland(25) Staat Israel(26) Republik Italien(27) Japan(28) Haschemitisches Königreich Jordanien(29) Staat Kuwait(30) Kirgisische Republik(31) Republik Lettland(32) Fürstentum Liechtenstein(33) Republik Litauen(34) Großherzogtum Luxemburg(35) Republik Malta(36) MalaysiaSeite 33Band 143, Sonderteil 207 Ngor | Königliche Gazette | 31. August 2026(37) Republik Malediven(38) Königreich der Niederlande(39) Neuseeland(40) Königreich Norwegen(41) Sultanat Oman(42) Republik der Philippinen(43) Republik Polen(44) Portugiesische Republik(45) Staat Katar(46) Rumänien(47) Königreich Saudi-Arabien(48) Republik Singapur(49) Slowakische Republik(50) Republik Slowenien(51) Republik Südafrika(52) Königreich Spanien(53) Königreich Schweden(54) Schweizerische Eidgenossenschaft(55) Taiwan(56) Republik Türkei(57) Ukraine(58) Vereinigte Arabische Emirate(59) Vereinigtes Königreich(60) Vereinigte Staaten von AmerikaKlausel 3: Inhaber von Reisepässen oder Passersatzdokumenten, die gemäß Klausel 2 von der Visumpflicht für touristische Zwecke befreit sind und denen die vorübergehende Einreise in das Königreich gestattet wurde, dürfen im Falle einer Einreise über eine zugelassene Kontrollstelle der Einwanderungsbehörde oder eine Grenzkontrollstelle an einer Landgrenze nicht mehr als zweimal pro Kalenderjahr in das Königreich einreisen. Ausgenommen hiervon sind Personen mit der Staatsangehörigkeit von Malaysia, Brunei Darussalam, der Republik Indonesien und der Republik Singapur sowie Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen vom Minister festgelegten Landes, die auch häufiger als zweimal pro Kalenderjahr in das Königreich einreisen dürfen.Seite 34Band 143, Sonderteil 207 Ngor | Königliche Gazette | 31. August 2026Klausel 4: Diese Bekanntmachung tritt nach Ablauf von fünfzehn Tagen ab dem Tag ihrer Veröffentlichung in der Königlichen Gazette in Kraft.Bekanntgegeben am 26. August 2026 (B.E. 2569)Anutin CharnvirakulPremierministerAnutin CharnvirakulInnenminister
ratchakitcha.soc.go.th
https://ratchakitcha.soc.go.th/documents/128703.pdf
🛂 DTV: Seit heute gelten neue Antrags-Anforderungen – der „Laos-Weg" ist praktisch zu Wer das Destination Thailand Visa (DTV) beantragen will, muss sich seit dem 31. August auf zwei Neuerungen einstellen: **1. Antrag nur noch dort, wo man wirklich zuhause ist.** Verlangt wird der Nachweis eines festen Wohnsitzes (oder der Staatsbürgerschaft) im Land der thailändischen Vertretung, bei der man den Antrag stellt. Der beliebte Weg, aus Thailand kurz nach Vientiane, Savannakhet oder Kuala Lumpur zu reisen und dort als Tourist den DTV zu beantragen, funktioniert damit nicht mehr. Für die meisten Deutschen heißt das: Der Antrag gehört künftig zur zuständigen Vertretung in Deutschland. **2. Führungszeugnis wird Pflicht.** Neu in den Unterlagen: ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, auf Englisch bzw. übersetzt – je nach Botschaft mit Apostille, und auch das zulässige Alter des Dokuments unterscheidet sich. Vorher bei der konkreten Vertretung nachsehen. **Was sich NICHT ändert:** Der DTV selbst bleibt, wie er ist – 5 Jahre gültig, bis zu 180 Tage pro Einreise, 500.000 ฿ Finanznachweis. Es geht um zusätzliche Unterlagen, nicht um ein neues Visum. Ehrlicher Hinweis zur Lage: Offiziell dokumentiert sind die neuen Regeln bislang je Botschaft (London ausdrücklich, aus Vientiane wird Gleiches berichtet) – die Umsetzung kann sich zwischen Vertretungen im Detail unterscheiden. Verlass dich nicht auf Videos oder Hörensagen, sondern auf die Seite der Vertretung, bei der du beantragen willst. Hat jemand von euch gerade einen DTV-Antrag laufen oder geplant? Eure frischen Erfahrungen – besonders, welche Botschaft was verlangt – sind hier gerade Gold wert.
Wenn euch interessiert wie Thailand organisiert ist hier ein passendes Video.
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