Steuererklärung in Thailand: So läuft die Abgabe – Schritt für Schritt (keine Beratung)
Wer als Steueransässiger in Thailand eine Erklärung abgeben muss, steht vor einem Ablauf, der weniger kompliziert ist als sein Ruf – wenn man weiß, was einen erwartet. Dieser Artikel beschreibt den Weg Schritt für Schritt: Steuernummer, Formular, Fristen, Freibeträge und die Stellen, an denen es in der Praxis hakt.
Vorweg, damit die Erwartung stimmt: Das ist eine Ablaufbeschreibung, keine Steuerberatung. Ob und was du erklären musst, hängt von deiner Situation ab – die Grundlagen dazu stehen in unserem Überblicks-Artikel zur Steueransässigkeit. Und: Die Ämter handhaben Details unterschiedlich, von Provinz zu Provinz und manchmal von Schalter zu Schalter. Wo das so ist, schreiben wir es dazu, statt eine Einheitlichkeit zu behaupten, die es nicht gibt.
Muss ich überhaupt abgeben?
Die Pflicht zur Abgabe beginnt früher, als viele denken: bereits ab 60.000 ฿ zu versteuernden Einkünften im Jahr (Alleinstehende) bzw. 120.000 ฿ (Verheiratete). Das heißt ausdrücklich nicht, dass dann Steuer anfällt – die Freibeträge (unten) sind gerade für Ältere beachtlich. Abgabepflicht und Zahlungspflicht sind zwei verschiedene Dinge.
Zu versteuern sind für die meisten Auswanderer vor allem Auslandseinkünfte, die nach Thailand gebracht wurden – die Einzelheiten dazu (Stichtag 2024, Altvermögen, Doppelbesteuerungsabkommen) stehen im Überblicks-Artikel.
Schritt 1: Die Steuernummer (TIN)
Ohne Taxpayer Identification Number geht nichts – weder am Schalter noch online. Wer noch keine hat, beantragt sie persönlich beim örtlich zuständigen Revenue Department; online oder per Post geht das nicht.
Mitbringen: Reisepass, Nachweis des Aufenthaltsstatus (Visum/Verlängerungsstempel) und einen Adressnachweis in Thailand (z. B. Mietvertrag, gelbes Hausbuch oder Wohnsitzbescheinigung). Die Nummer wird in der Regel noch am selben Tag ausgestellt, oft binnen einer Stunde. In der Praxis verlangen manche Ämter zusätzliche Unterlagen oder wollen erst einen Grund für die Nummer sehen – bleib freundlich und beharrlich, notfalls hilft ein zweiter Besuch mit vollständigerem Ordner.
Wer seine TIN einmal hatte und nicht mehr findet: Sie steht auf der letzten Steuererklärung bzw. deren gestempelter Kopie.
Schritt 2: Das richtige Formular
- PND 91 ist für Personen, deren Einkünfte ausschließlich aus Anstellung in Thailand stammen.
- PND 90 ist für alle anderen Fälle – mehrere Einkunftsarten, Renten, Kapitalerträge, Mieten, Auslandseinkünfte. Für die meisten deutschsprachigen Auswanderer ist das das richtige Formular.
Wichtig zum Verständnis: Das Formular fragt nicht nach dem Herkunftsland des Geldes, sondern nach der Einkunftsart. Renten gehören zur Kategorie der Einkünfte aus früherer Anstellung (Section 40(1) des Steuergesetzes).
Schritt 3: Fristen
Erklärt wird immer das vergangene Kalenderjahr. Für das Steuerjahr 2025 galten:
- Papier: bis 31. März 2026
- Online (E-Filing): etwa eine Woche länger, zuletzt bis 8. April 2026
Der Online-Weg bekommt traditionell diese Nachfrist – verlass dich aber nicht blind darauf, das genaue Datum gibt die Steuerbehörde jedes Jahr neu bekannt.
Schritt 4: Freibeträge – hier wird aus Abgabepflicht oft „null Baht"
Das ist der Teil, den man nicht überspringen darf, denn hier entscheidet sich, ob am Ende überhaupt etwas zu zahlen ist. Die wichtigsten Posten (Steuerjahr 2025):
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Persönlicher Freibetrag | 60.000 ฿ |
| Zusätzlich ab 65 Jahren | 190.000 ฿ |
| Werbungskostenpauschale auf Renten-/Arbeitseinkommen | 50 %, höchstens 100.000 ฿ |
| Ehepartner ohne eigenes Einkommen | 60.000 ฿ |
| Erste Stufe des Steuertarifs | 150.000 ฿ zu 0 % |
Ein Rechenbeispiel zur Orientierung (kein Steuerbescheid!): Wer über 65 ist und als einzige Einkunft seine Rente nach Thailand überweist, kommt rechnerisch auf 60.000 + 190.000 + 100.000 Freibeträge plus die 150.000-฿-Nullstufe – zusammen rund 500.000 ฿ im Jahr, bevor der erste Baht Steuer anfällt. Das erklärt, warum viele Rentner nach der Abgabe einen Bescheid über „0 ฿" bekommen. Darüber beginnt der Tarif bei 5 % und steigt stufenweise bis 35 %.
Wer den Ehepartner-Freibetrag nutzen will, braucht die TIN des Partners – daran scheitert es oft am Schalter. Beide Nummern vorher notieren.
Schritt 5: Unterlagen – Deutsch wird nicht akzeptiert
Das Revenue Department akzeptiert Unterlagen auf Thai oder Englisch. Der deutsche Rentenbescheid nützt dir dort nichts – die englischsprachige Jahresbescheinigung stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage aus, das ist der einfachste Weg. Für andere Dokumente braucht es eine Übersetzung.
Sinnvoll im Ordner:
- Reisepass-Kopie und Visums-/Verlängerungsnachweis
- Englische Jahresbescheinigung der Rentenversicherung
- Kontoauszüge der Thai-Bank mit den Geldeingängen des Jahres
- Überweisungsbelege der ausländischen Bank
- Bei Altvermögen: ein Auszug mit dem Kontostand zum 31.12.2023 (Beleg, dass überwiesenes Geld aus der Zeit vor 2024 stammt)
- Die gestempelte Kopie der letzten Erklärung, falls vorhanden
Beim Papierweg will der Beamte Kopien behalten (Originale nur zur Ansicht). Beim Online-Weg lädt man in der Regel nichts hoch – muss die Belege aber fünf Jahre aufbewahren können, falls nachgefragt wird.
Papier oder online?
Am Schalter bekommst du das Formular vor Ort, und in vielen Ämtern hilft ein Beamter beim Ausfüllen – gerade beim ersten Mal und ohne Thai-Kenntnisse ist das Gold wert. Rechne mit Wartezeit; am Ende gibt es eine gestempelte Kopie als Quittung.
Online läuft die Abgabe über das E-Filing-Portal der Steuerbehörde (efiling.rd.go.th). Die Registrierung braucht die TIN. Die Oberfläche ist überwiegend auf Thai – mit Browser-Übersetzung und Geduld machbar, beim ersten Mal aber kein Selbstläufer. Dafür entfallen Anfahrt und Warteraum, und die Frist ist länger.
Ehrliche Empfehlung: Beim ersten Mal zum Amt, ab dem zweiten Mal online – dann kennst du deine Posten und das Ergebnis vom Vorjahr als Vorlage. Wer es ganz abgeben will: Steuerbüros in Thailand erledigen eine einfache Erklärung typischerweise für einen niedrigen vierstelligen Baht-Betrag – Preise variieren stark, vorher festmachen.
Nach der Abgabe
Meist: nichts. Die Behörde meldet sich nur, wenn etwas fehlt oder Steuer nachzuzahlen ist. Keine Post heißt in der Regel: erledigt. Bei Nachzahlung kommt eine Aufforderung; online kann direkt über das Portal gezahlt werden, am Schalter wird sofort kassiert, wenn der Betrag feststeht.
Der Ordner-Trick für nächstes Jahr
Der eigentliche Aufwand ist nicht das Formular, sondern die Sucherei nach Belegen. Dagegen hilft ein simpler Jahresordner – Papier oder als Ordner auf dem Rechner: Jeden Monat den Überweisungsbeleg hinein, im Januar die englische Jahresbescheinigung der Rentenversicherung dazu, TIN (und die des Partners) auf einen Zettel obenauf. Wer das durchhält, ist im Februar in einer Stunde fertig.
Stand und Quellen
Steuerregeln ändern sich, und Thailand ist gerade besonders in Bewegung – prüfe vor der Abgabe den aktuellen Stand, und hol dir bei Unsicherheit fachlichen Rat.
- Steuerbehörde Thailand (Revenue Department), E-Filing: https://efiling.rd.go.th
- Fristen und Formulare: FRANK Legal & Tax – 2026 Tax Return Filing und Sherrings – Tax Return Filings
- Freibeträge und Abzüge: PwC Tax Summaries – Thailand Deductions und Sherrings – Personal Tax Deductions & Allowances
- Auslandseinkünfte und Überweisungsregeln: Forvis Mazars – Guidance on Foreign Income
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung – für deine konkrete Situation gehört eine Fachperson mit Thailand-Erfahrung an deine Seite.
Warst du schon beim Revenue Department – wie lief es bei deinem Amt? Gerade weil die Praxis von Ort zu Ort verschieden ist, hilft jede echte Erfahrung aus der Community weiter.