Drohne in Thailand 2026: Registrierung, Sperrzonen und was vor jedem Flug zu tun ist

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ThailandTreff🌴 Team
vor 6 Tagen

Darf man in Thailand eine Drohne fliegen? Ja, aber nicht spontan. Für jede Drohne mit Kamera, auch für die kleinen Modelle unter 250 Gramm, brauchst du zwei Registrierungen, eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Million Baht und für jeden einzelnen Flug eine Anmeldung, am besten mindestens drei Tage vorher. Dazu kommen Sperrzonen, die viele beliebte Orte abdecken, allen voran fast die gesamte Bangkoker Innenstadt. Hier ist der Überblick, sortiert nach dem, was du vor der Reise, nach der Ankunft und vor jedem Flug erledigen musst.

Stand: 23. Oktober 2026. Die Regeln in Thailand ändern sich oft und kurzfristig, zwischen Juli 2025 und Juni 2026 gab es rund acht neue Bekanntmachungen der Luftfahrtbehörde. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Prüfe vor jedem Flug die aktuellen Vorgaben der CAAT.

Martins Video zum Thema, vom DJI-Stand im CentralWorld bis an den Chao Phraya:

Zwei Behörden – beide sind Pflicht

Thailand regelt Drohnen doppelt.

Die NBTC (Funk- und Telekommunikationsbehörde) registriert die Drohne als Funkgerät. Das gilt für jede Drohne, egal wie schwer. Online über anyregis.nbtc.go.th, die Gebühr liegt bei rund 200 Baht.

Die CAAT (Zivilluftfahrtbehörde) registriert Drohne und Pilot über ihr UAS-Portal (uasportal.caat.or.th). Du legst dort einen Online-Test ab und bekommst ein Pilotenzertifikat, das zwei Jahre gilt. Der Test darf nach 24 Stunden wiederholt werden. Die Drohne bekommt eine Registriernummer, die sichtbar auf dem Gerät stehen muss: Schrift mindestens 3 mm hoch, in Kontrastfarbe. Die CAAT verlangt derzeit keine Gebühr.

Achtung, Falle für deutsche Leser: Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen noch, man müsse die Drohne bei der NBTC „oder“ der CAAT registrieren. Das ist überholt. Sowohl die CAAT selbst als auch die thailändische Tourismusbehörde TAT sagen klar: Eine Behörde allein reicht nicht, du brauchst beide.

Unter 250 Gramm? Gilt trotzdem

In der EU haben Drohnen unter 250 Gramm Erleichterungen. In Thailand nicht. Entscheidend ist hier die Kamera: Jede Drohne mit Kamera muss bei der CAAT registriert werden, egal wie leicht sie ist. Weil praktisch jede Freizeitdrohne eine Kamera hat, betrifft das auch die DJI Mini, die Neo, die Flip und alle anderen kleinen Modelle. Die Annahme „unter 250 g ist frei“ ist einer der häufigsten Fehler.

Die Versicherung

Pflicht ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 Baht pro Schadensfall, ausgestellt auf den Namen in deinem Pass. Ob eine deutsche Police reicht, ist zwischen den Quellen umstritten: Die TAT schreibt, sie dürfe auch im Ausland abgeschlossen sein, der thailändische Drohnenverband verlangt einen in Thailand zugelassenen Versicherer. Der sichere Weg ist eine thailändische Drohnenhaftpflicht. Die gibt es online, oft am selben Tag, je nach Anbieter für einige hundert bis gut 1.600 Baht im Jahr. Wer seine deutsche Versicherung nutzen will, sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass sie Thailand, die Seriennummer der Drohne und mindestens 1 Million Baht abdeckt.

Für Urlauber: Registrieren geht erst nach der Landung

Komplett von Deutschland aus lässt sich das nicht erledigen. Die CAAT schickt den Bestätigungscode per SMS an eine thailändische Handynummer, und die NBTC will die Passseite mit dem Einreisestempel sehen. Vorher erledigen kannst du die Versicherung, das Anlegen der Konten und das Sammeln der Unterlagen. Realistisch dauert es nach der Ankunft ein bis zwei Wochen, bis alles durch ist. Bei zwei Wochen Urlaub bleibt da kaum ein legaler Flug übrig.

Für alle, die hier leben, ist es einfacher: Thai-Nummer, feste Adresse und Einreisestempel sind schon da, und die Registriernummer der Drohne läuft nicht ab. Das Pilotenzertifikat muss nach zwei Jahren erneuert werden. Die Pflicht, jeden einzelnen Flug anzumelden, bleibt aber.

Registrier-Agenturen bieten Komplettpakete an, vorgeschrieben ist das nicht. Viele „Drohnen-Guides 2026“ im Netz stammen von solchen Anbietern und betonen die Dringlichkeit entsprechend.

Jeder Flug braucht eine Anmeldung

Das ist der Punkt, der am meisten überrascht: Auch mit allen Registrierungen startest du nicht einfach. Vor jedem Flug meldest du ihn im UAS-Portal der CAAT an, mit Ort, Datum, Uhrzeit und Zweck. Zusätzlich geht eine E-Mail an das Anti-Drone Centre der Polizei (antidrone.police@gmail.com, Telefon +66 2 126 7846). Die TAT nennt mindestens drei Tage Vorlauf. Der Text der aktuellen CAAT-Bekanntmachung nennt keine Frist, aber mit drei Tagen bist du auf der sicheren Seite.

Die Flugregeln

  • höchstens 90 Meter über Grund
  • immer Sichtkontakt zur Drohne, nur über die Kamerabrille reicht nicht
  • nur bei Tageslicht, vorsichtshalber zwischen 6 und 18 Uhr
  • 30 Meter Abstand zu Menschen, Fahrzeugen und Gebäuden, bei Drohnen von 2 bis 25 kg 50 Meter
  • nicht über Menschenmengen, Ortschaften, Krankenhäuser, Regierungs- und Militärgelände
  • 9 Kilometer Abstand zu jedem Flughafen, darin ohne Genehmigung kein Flug

Auf Privatgrund wie Hotels oder Strandbars brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers. Und wer Videos veröffentlicht: erkennbare Personen vorher fragen oder unkenntlich machen.

Sperrzonen: Bangkok ist fast komplett tabu

Bangkok: Das Dauer-Sperrgebiet VT R1 „Bangkok City“ ist ein Kreis mit 18,5 Kilometern Radius um das Victory Monument. Darin liegen praktisch alle Orte, die man fotografieren möchte: Siam, Sukhumvit, Chinatown, der Blumenmarkt Pak Khlong Talat, der Chao Phraya mit Wat Arun und Wat Pho. Fliegen geht dort nur mit Genehmigung der CAAT, dazu kommen mehrere Sperrzonen um Paläste. Am Flussufer neben Wat Arun liegt außerdem das Hauptquartier der Royal Thai Navy. Der Flughafen Suvarnabhumi liegt knapp außerhalb von VT R1, hat aber seinen eigenen 9-km-Kreis.

Pattaya: Die Stadt selbst liegt außerhalb der Flughafenzone von U-Tapao. Die Marinebasis Sattahip ist dagegen militärisches Sperrgebiet, und U-Tapao ist tabu.

Hua Hin: Der Flughafen liegt nur wenige Kilometer nördlich der Stadt.

Phuket: Der 9-km-Kreis um den Flughafen im Norden betrifft Nai Yang und Mai Khao. Patong, Kata, Karon und Phuket Town liegen deutlich außerhalb.

Ko Samui: Chaweng, Bophut und der Big Buddha liegen sehr wahrscheinlich im 9-km-Kreis des Flughafens, Lamai ist grenzwertig.

Chiang Mai: Der Flughafen liegt rund drei Kilometer von der Altstadt entfernt. Die ganze Altstadt und Nimman liegen damit im 9-km-Kreis.

Grenze zu Kambodscha: Seit 26. Juni 2026 (CAAT-Bekanntmachung Nr. 16) sind 28 Bezirke in sieben Grenzprovinzen gesperrt, darunter Aranyaprathet mit dem Grenzmarkt Rong Kluea, Mueang Trat und Mueang Chanthaburi. Touristische Flüge sind dort grundsätzlich verboten. Ältere Ratgeber, die ganze Provinzen als gesperrt angeben, sind überholt. Ko Chang und Ko Kut gehören nicht zu den gesperrten Bezirken, für Ko Chang gelten aber die Nationalpark-Regeln (siehe unten).

Tiefer Süden: In Yala, Pattani, Narathiwat und vier Bezirken von Songkhla hat das regionale Sicherheitskommando Drohnen laut Bangkok Post vollständig verboten.

Für die Lage der 9-km-Kreise haben wir die Abstände aus den Koordinaten berechnet. Vor einem konkreten Flug gilt die Karte im UAS-Portal.

Wichtig: Die DJI-App ist kein Rechtsnachweis. Die Seite „Flying Tips – Thailand“ von DJI zeigte bei unserer Prüfung am 23.10.2026 sogar die Regeln von Singapur.

Nationalparks: eigene schriftliche Erlaubnis

In allen Nationalparks, auch in den Meeresparks, brauchst du zusätzlich zu CAAT und NBTC eine schriftliche Erlaubnis der Parkverwaltung. Das betrifft viele Traumziele: Ko Phi Phi, die Similan-Inseln, Khao Sok, Ang Thong bei Samui, Doi Inthanon, Erawan, Khao Yai, Ko Chang. Laut Erfahrungsberichten kontrollieren Ranger zunehmend, und die Maya Bay gilt faktisch als Sperrzone für Freizeitdrohnen.

Kurzfristige Verbote

Bei Gipfeltreffen und großen Staatsereignissen sperrt die CAAT das Gebiet VT R1 oft komplett, angekündigt manchmal nur wenige Tage vorher. Zuletzt geschah das am 16. Oktober 2026: Wegen der Jahrestagung von IWF und Weltbank waren in ganz VT R1 von 0:01 bis 23:59 Uhr alle Drohnenflüge verboten, bekannt gegeben drei Tage vorher. Bei APEC 2022 dauerte die Sperre neun Tage. Ein zentrales Warnsystem für Touristen gibt es nicht. Neue Verbote erscheinen auf caat.or.th. Weil jeder Flug angemeldet werden muss, fällt ein Verbot spätestens bei der Anmeldung auf. Schau am Vortag trotzdem noch einmal nach.

Einreise und Akkus

Eine private Drohne läuft am Zoll normalerweise als persönliche Elektronik durch, ein eigenes Formular gibt es nicht. Auffällig sind versiegelte Originalkartons und mehrere Geräte, das sieht nach Weiterverkauf aus. Halte Seriennummer und Kaufbeleg griffbereit.

Für die Akkus gelten die Regeln der Fluggesellschaft: bis 100 Wh ohne Genehmigung, 100 bis 160 Wh nur mit Zustimmung der Airline (höchstens zwei), darüber verboten. Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck, einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Die Akkus der kleinen DJI-Modelle liegen weit unter 100 Wh. Bei Umsteigeflügen gilt die strengste Regel der Verbindung, manche Golf-Airlines wollen die Drohne selbst im aufgegebenen Gepäck.

Wenn's schiefgeht

  • Verstoß gegen die Flugregeln, fehlende CAAT-Registrierung oder Flug im Sperrgebiet: bis 1 Jahr Haft und/oder bis 40.000 Baht
  • ohne NBTC-Registrierung: bis 5 Jahre und/oder bis 100.000 Baht

In den belegten Fällen mit Touristen blieb es bei Festnahme, Beschlagnahme der Ausrüstung und Verwarnung. Im August 2025 wurde zum Beispiel ein Tourist aus Singapur in Pattaya festgenommen, als er während eines landesweiten Verbots über der Walking Street flog. Drohne, Fernsteuerung, Akkus und Brille wurden beschlagnahmt. Ein Gerichtsurteil gegen einen deutschen Touristen haben wir nicht gefunden.

Wer Videos zum Geldverdienen filmt

Seit Mai 2026 gibt es strengere Regeln für die sogenannte „Specific Category“, die unter anderem kommerzielle Nutzung und Filmaufnahmen betrifft: Risikobewertung, Genehmigung vor dem Flug, anerkannte Schulung. Ob ein monetarisierter YouTube-Kanal schon als „kommerziell“ gilt, regelt keine thailändische Quelle eindeutig. Wer das plant, fragt vorher schriftlich bei der CAAT nach (uav@caat.or.th) und gibt den Zweck bei der Registrierung ehrlich an.

Schritt für Schritt

Vor der Reise
1. Auf caat.or.th nach neuen Bekanntmachungen schauen und das Ziel gegen die Sperrzonen prüfen.
2. Seriennummern von Drohne und Fernsteuerung notieren und beides fotografieren. Die Fernsteuerung wird oft vergessen.
3. Versicherung über mindestens 1 Million Baht vorbereiten.
4. Konten im UAS-Portal und bei der NBTC anlegen, soweit es schon geht.
5. Akkus prüfen und ins Handgepäck, Regeln der Airline nachlesen.

Nach der Ankunft
6. Thailändische SIM-Karte besorgen.
7. NBTC-Registrierung mit Passseite und Einreisestempel.
8. CAAT-Registrierung von Drohne und Pilot, Online-Test, Versicherung hochladen.
9. Registriernummer gut lesbar auf die Drohne kleben.
10. Alle Nachweise digital und ausgedruckt dabeihaben.

Vor jedem Flug
11. Mindestens drei Tage vorher im UAS-Portal anmelden.
12. E-Mail an das Anti-Drone Centre der Polizei.
13. Am Vortag auf kurzfristige Verbote prüfen.
14. Im Nationalpark die Erlaubnis der Parkverwaltung dabeihaben, auf Privatgrund die des Eigentümers.
15. Flugregeln einhalten: 90 Meter, Sichtkontakt, Tageslicht, Abstand.

Die ganze Liste gibt es auch als kostenlose Checkliste zum Abhaken (2 Seiten, PDF): Checkliste „Drohne in Thailand 2026“

Lohnt sich das?

Die Kosten sind nicht das Problem, sie liegen zusammen unter 2.000 Baht. Der Aufwand ist es. Für Kurzurlauber ist ein legaler Flug kaum zu schaffen, für sie ist ein registrierter Pilot vor Ort mit Komplettservice meist der realistischere Weg. Wer länger hier lebt und gern Landschaften filmt, hat den Aufwand einmal. Danach ist die Drohne ein Werkzeug, das man plant, und kein Gerät, das man spontan aus der Tasche holt. Martin hat genau diese Rechnung in seinem Video aufgemacht, vom Drohnenstand im CentralWorld bis an den Chao Phraya.

Fliegst du in Thailand? Wie lief die Registrierung bei dir, wie lange hat es gedauert, und wo darf man schön fliegen? Erzähl es unten in den Kommentaren oder in der Diskussion im Treffpunkt. Gerade die Erfahrungen aus der Praxis helfen allen, die es noch vor sich haben.

Quellen: Luftfahrtbehörde CAAT (UAS-Portal, Merkblatt 09/2025, Bekanntmachung Nr. 16 vom 25.06.2026), Luftfahrthandbuch eAIP Thailand ENR 5.1 (01.10.2026), Tourismusbehörde TAT (Leitfaden vom 29.06.2026), Funkbehörde NBTC, Nationalparkbehörde DNP, Auswärtiges Amt (Stand 23.10.2026), The Nation, Thai PBS, Pattaya Mail. Stand aller Angaben: 23.10.2026.

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