← Zum Treffpunkt

Tom

26. Juli 2026

Hallo zusammen!

Ich möchte Euch im Zusammenhang mit der notwendigen Krankenversicherung in/für Thailand um Eure Erfahrungen bzw. Euren Kenntnisstand bitten, da ich durch Mr. Google oder auch meine Krankenkasse keine Antworten erhalte.

Ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV.

#1 Umfang des Versicherungsschutzes
Die Mitgliedschaft in der GKV endet grundsätzlich bei Wegzug und entsprechender Unterrichtung der GKV. Hier ist allerdings der Nachweis über eine mit dem Tag der Abreise bestehenden gleichwertigen(!) Auslands-KV erforderlich. Nach § 188 IV SGB V erfolgt ansonsten die Fortführung als freiwillige Mitgliedschaft – hier wohl auch häufig mit Berechnung des Höchstbeitrages, da die GKV das tatsächliche Einkommen nicht kennt.

Meine GKV (wie auch div. andere GKVen) haben mir meine Anfrage, was denn hinsichtlich der neuen KV als ‚gleichwertig‘ angesehen wird, nicht beantwortet, so dass sich eine belastbare Entscheidung als schwierig darstellt.

a) Hat jemand Kenntnis über die Anforderungen, die an eine ‚gleichwertige‘ KV gestellt werden?
b) Da die für Thailand angebotenen KVen insbesondere aus ‚Paketen‘ bestehen, die wohl in der Mehrheit die Zahnmedizin nicht umfassen – ist der Abschluss einer ergänzenden Versicherung ‚Zahnmedizin‘ erforderlich?

#2 Beginn der Versicherung

Da ich plane mit ca. 65 Jahren nach Thailand auszuwandern, falle ich in den Bereich, in dem die Prämien deutlich ansteigen. Es gibt wohl vereinzelt internationale KVen, bei denen man den aktuellen Gesundheitszustand (hoffentlich besser als zum Zeitpunkt der Auswanderung) für die Prämienberechnung der KV festschreiben/nutzen kann.

a) Sind hier entsprechende int. KVen bekannt?

b) Zahlt man hier eine (geringe) Anwartschaftsprämie bis zum eigentlichen Beginn der KV oder muss sofort die volle KV-Prämie entrichtet werden?

#3 Eigenschaften der int. KV

- KV auf Thailand beschränkt.
- Keine(!) jährliche Verlängerung mit Abschluss einer neuen Police -> Vertrag wird – mit eventueller Anpassung der Prämie – immer fortgeführt.
- Beendigung der KV grundsätzlich nur durch meine Kündigung.
- Keine maximales Alter, so dass z. B. die Versicherung nicht automatisch mit Erreichen des 80. Lebensjahres beendet wird.

Viele Grüße aus dem Ruhrpott!!

Die Antwort auf diesen Beitrag liest du als Mitglied – zusammen mit allen Diskussionen der Community. Die ersten 30 Tage sind gratis.

Mitgliedschaft ansehen →